Winterdienst Leistungen in Berlin
Vier Leistungsbereiche, ein Team. Vom Komplett-Winterdienst mit vollständiger Haftungsübernahme bis zur Streugutbeseitigung im Frühjahr — alles nach den Vorgaben des Berliner Straßenreinigungsgesetzes, im gesamten Stadtgebiet, rund um die Uhr.
Jetzt anfragenUnsere vier Leistungsbereiche
Winterdienst
Komplett-Winterdienst mit Haftungsübernahme — damit Sie als Eigentümer rechtlich auf der sicheren Seite sind.
DetailsSchneeberäumung
Maschinelle und manuelle Schneebeseitigung für Gehwege, Zufahrten und Parkplätze — zuverlässig und gesetzeskonform.
DetailsEisglättebekämpfung
Präventiver Streudienst mit umweltfreundlichen Mitteln — für sichere Gehwege bei Glätte.
DetailsStreugutbeseitigung
Gründliche Reinigung nach dem Winter — maschinell oder manuell, für saubere Flächen im Frühling.
DetailsIhre Pflichten nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz
Das Berliner Straßenreinigungsgesetz überträgt die Räum- und Streupflicht für Gehwege auf die Anlieger — also auf Grundstückseigentümer und, je nach Vertrag, auf Mieter oder Hausverwaltungen. Wer dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt, haftet bei Stürzen persönlich für Personen- und Sachschäden.
In der Praxis heißt das: Gehwege müssen werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr geräumt und bei Glätte abgestumpft sein, und zwar bis 20 Uhr durchgehend. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden. Ein einmaliger Einsatz am Morgen genügt nicht.
Winterdienst BEST übernimmt diese Pflicht vertraglich — inklusive der Haftung. Sie behalten die Kontrolle über Ihr Objekt, tragen das rechtliche Risiko aber nicht mehr selbst.